Benutzungsordnung für die „Hollager Mühle“ Im folgenden stellen wir Ihnen die vom Rat der Gemeinde Wallenhorst verabschiedete Benutzungsordnung sowie die Entgeltordnung, in der jeweils gültigen Fassung, zur Verfügung: Benutzungsordnung für die Einrichtung der Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“ Entgeltordnung zur Benutzungsordnung für die Einrichtung der Jugendfreizeitstätte „Hollager Mühle“ Von Admin|2019-02-07T13:54:39+01:007. Februar 2019|Gästeinfos|Kommentare deaktiviert für Benutzungsordnung für die „Hollager Mühle“ Teilen Sie diesen Artikel! FacebookTwitterRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: Admin